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Lieber Gast,
wir werden uns alle Mühe geben, Ihren Aufenthalt
so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie
genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen
und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie
daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und uns regeln, und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
1. Abschluss des Vertrages Der Vertrag
ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt,
oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt
wird/werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen
aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.
Gruppen und Reiseveranstalter haben die genaue
Teilnehmerliste bis drei Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu stellen.
Eine Änderung der Zimmerzahl plus/minus 10 % ist bis drei Wochen
vor Anreise kostenlos möglich.
2. An- und Abreise Ohne anders lautende
schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 15.30 Uhr des
Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe hat bis 11.00
Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei einer
vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr, dies bis spätestens 20.00 Uhr
am Vortage der Abreise mitzuteilen. Bei Abreise nach 11.00 Uhr bis
18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis
zu zahlen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr bezogen
werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer
verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart
wurde.
3. Leistungen und Preise Die vertraglichen
Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung.
Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MwSt.
nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen
Vertragsabschluss und Anreise mehr als vier Monate liegen, behält
sich das Hotel vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro.
4. Zahlungen Für die Reservierung kann
das Hotel eine Vorauszahlung von 50% des vereinbarten Preises verlangen.
Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung
auf dem Konto des Hotels ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt
berechtigt. Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden.
Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich
vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung bar, spätestens bei
Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung
getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage
vom Rechnungsdatum an, zu begleichen.
5. Rücktritte Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform
erfolgen.
Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
ist der Individualgast verpflichtet,
bei der Übernachtungsvereinbarung einschl. Frühstück = 80% bei
Abendessen = 70% bei
Halbpension = 65%
des vereinbarten Preises für die Dauer der Reservierung zu zahlen.
Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten,
nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um
Ausfälle zu vermeiden.
6. Haftung Der Vertragspartner des
Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haftet dem Hotelier
in vollem Umfang für durch ihn selbst oder seine Gäste verursachte
Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume
berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch
wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert. Das
Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die
Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaß-
nahmen unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadensersatzan-
sprüche hergeleitet werden können. Für eingebrachte Sachen haftet
das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen,
wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet
wurden, unverschlossen waren. Für Wertgegenstände wird eine Haftung
nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang hinterlegt
werden. Geld ist ebenfalls gegen Quittung am Empfang zu hinterlegen.
Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in
Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistungen. Das Hotel haftet nicht für die Leistungen
der von ihm vermittelten Hotels oder Freizeitangebote.
7. Schlussbestimmungen Im kaufmännischen
Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtstand der Sitz des Hotels.
Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich
bestätigt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit
der anderen Bestimmungen nicht.
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