Allgemeines bei Hotel Restaurant Café Schlaadt in Kestert am Mittelrhein

 

Öffnungszeiten des Restaurants (Sommersaison April bis Oktober):

Montag bis Freitag ab 15.30 Uhr
Dienstag ab 17.00 Uhr
Samstag und Sonntag, sowie an Feiertagen ab 10.00 Uhr durchgehend warme Küche

 


 

An- und Abreiseinformationen:

Am Anreisetag stehen die Zimmer ab 15.30 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
Nach vorheriger Absprache können andere Zeiten vereinbart werden.

 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lieber Gast,

wir werden uns alle Mühe geben, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln, und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Abschluss des Vertrages
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.

Gruppen und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis drei Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu stellen. Eine Änderung der Zimmerzahl plus/minus 10 % ist bis drei Wochen vor Anreise kostenlos möglich.

2. An- und Abreise
Ohne anders lautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 15.30 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe hat  bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr, dies bis spätestens 20.00 Uhr am Vortage der Abreise mitzuteilen. Bei Abreise nach 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

3. Leistungen und Preise
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Anreise mehr als vier Monate liegen, behält sich das Hotel vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro.

4. Zahlungen
Für die Reservierung kann das Hotel eine Vorauszahlung von 50% des vereinbarten Preises verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt berechtigt. Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden.

Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung bar, spätestens bei Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an, zu begleichen.

5. Rücktritte
Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen.

Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Individualgast verpflichtet,

bei der Übernachtungsvereinbarung einschl. Frühstück = 80%
bei Abendessen = 70%
bei Halbpension = 65%

des vereinbarten Preises für die Dauer der Reservierung zu zahlen.

Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

6. Haftung
Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haftet dem Hotelier in vollem Umfang für durch ihn selbst oder seine Gäste verursachte Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert. Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaß- nahmen unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadensersatzan- sprüche hergeleitet werden können. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren. Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang hinterlegt werden. Geld ist ebenfalls gegen Quittung am Empfang zu hinterlegen. Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der von ihm vermittelten Hotels oder Freizeitangebote.

7. Schlussbestimmungen
Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtstand der Sitz des Hotels. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.